Das Amtsgericht - Strafrichter - Gelsenkirchen-Buer hat die Angeklagte wegen Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Auf die Berufung der Angeklagten hat die Strafkammer durch die angefochtene Entscheidung das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer im Rechtsfolgenausspruch teilweise abgeändert und die Angeklagte wegen Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das Landgericht hat dabei im wesentlichen folgende Feststellungen getroffen:
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