Differenzkindergeld aufgrund der Verordnungen 1408/71/EWG und 574/72/EWG für Drittstaatangehörige? Anwendbarkeit der Verordnung 859/2003/EWG im Verhältnis zur Schweiz?
FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.06.2009 - Aktenzeichen 3 K 1214/08
DRsp Nr. 2009/20012
Differenzkindergeld aufgrund der Verordnungen 1408/71/EWG und 574/72/EWG für Drittstaatangehörige? Anwendbarkeit der Verordnung 859/2003/EWG im Verhältnis zur Schweiz?
1. Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:Frage 1: Findet in Fällen, in denen ein Drittstaatsangehöriger rechtmäßig in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnt und in der Schweizerischen Eidgenossenschaft arbeitet, auf ihn und seine drittstaatsangehörige Ehefrau im Wohnsitzmitgliedstaat die Verordnung 859/2003/EG Anwendung mit der Folge, dass der Wohnsitzmitgliedstaat auf den Arbeitnehmer und seine Ehefrau die Verordnungen 1408/71/EWG und 574/72/EWG anzuwenden hat?Frage 2: Falls die Frage 1 verneint wird: Sind unter den in Frage 1 genannten Umständen die Art. 2, 13, 76 der Verordnung 1408/71/EWG und Art. 10 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung 574/72/EWG so auszulegen, dass einer drittstaatsangehörigen Mutter im Wohnsitzmitgliedstaat die Gewährung von Familienleistungen aufgrund ihrer Drittstaatsangehörigkeit versagt werden darf, obwohl das betreffende Kind Unionsbürger ist?2. Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung des EuGH ausgesetzt.
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