FG München - Urteil vom 23.04.2008
10 K 1772/07
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2 ; FGO § 44 Abs. 1 ;

Doppelte Haushaltsführung: Lebensmittelpunkt bei Ehegatten, die gemeinsam in der Nähe des Beschäftigungsortes leben

FG München, Urteil vom 23.04.2008 - Aktenzeichen 10 K 1772/07

DRsp Nr. 2008/13122

Doppelte Haushaltsführung: Lebensmittelpunkt bei Ehegatten, die gemeinsam in der Nähe des Beschäftigungsortes leben

Wohnen seit mehreren Jahren verheiratete Steuerpflichtige gemeinsam in der Nähe ihres jeweiligen Beschäftigungsortes und deuten insbesondere die Wohnumstände (komfortable Wohnung; Erwerb von Wohneigentum) auf eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes zum Beschäftigungsort, reicht die allgemeine Behauptung enger Bindungen zum weit entfernten Jugendwohnsitz nicht aus, um einen Lebensmittelpunkt im Haus der Eltern nachzuweisen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2 ; FGO § 44 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung vorliegen.

I.