BayObLG - Beschluß vom 29.10.1997
3Z BR 196/97
Normen:
BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1, 4, § 1837 ; FGG § 13a, § 55, § 62, § 69f;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 1325
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 13 T 17287/96 13 T 19996/96
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 709 XVII 4462/95

Doppelvollmacht des Notars bei Verkauf eines Grundstücks des Betreuten durch Betreuer - Erledigung des Beschwerdeverfahrens mit Ablauf vorläufiger Betreuung

BayObLG, Beschluß vom 29.10.1997 - Aktenzeichen 3Z BR 196/97

DRsp Nr. 1998/1175

Doppelvollmacht des Notars bei Verkauf eines Grundstücks des Betreuten durch Betreuer - Erledigung des Beschwerdeverfahrens mit Ablauf vorläufiger Betreuung

»1. Zur Erteilung einer sog. Doppelvollmacht für den Notar zur Entgegennahme und Mitteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung, durch die der notariell beurkundete Verkauf eines Grundstücks des Betreuten durch den Betreuer wirksam werden soll.2. Eine vorläufige Betreuung endet mit dem in ihr angegebenen Zeitpunkt; ab diesem Zeitpunkt ist die Hauptsache eines Beschwerdeverfahrens erledigt.«

Normenkette:

BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1, 4, § 1837 ; FGG § 13a, § 55, § 62, § 69f;

Gründe:

I. Das Vormundschaftsgericht führte für den Betroffenen vom 15.7.1996 bis 15.1.1997 eine vorläufige Betreuung u. a. mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge, insbesondere der Vertretung bei Grundstücksverkäufen.

Mit notariellem Vertrag vom 30.8.1996 und Nachtrag vom 2.9.1996 verkaufte der durch seinen Betreuer vertretene Betroffene mehrere Grundstücke an die Gemeinde. In beiden Vertragsurkunden hat der Betreuer für den Betroffenen erklärt: