I. Das Vormundschaftsgericht führte für den Betroffenen vom 15.7.1996 bis 15.1.1997 eine vorläufige Betreuung u. a. mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge, insbesondere der Vertretung bei Grundstücksverkäufen.
Mit notariellem Vertrag vom 30.8.1996 und Nachtrag vom 2.9.1996 verkaufte der durch seinen Betreuer vertretene Betroffene mehrere Grundstücke an die Gemeinde. In beiden Vertragsurkunden hat der Betreuer für den Betroffenen erklärt:
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