FG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.09.2005
14 K 51/05
Normen:
BGB § 242 ; EStG § 70 ; AO § 172 ff. ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 953
EFG 2006, 232

Durchbrechung der Bestandskraft eines Kindergeldablehnungsbescheids aus Gründen von Treu und Glauben; Kindergeld

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2005 - Aktenzeichen 14 K 51/05

DRsp Nr. 2005/20291

Durchbrechung der Bestandskraft eines Kindergeldablehnungsbescheids aus Gründen von Treu und Glauben; Kindergeld

Auch wenn der die Festsetzung von Kindergeld ablehnende Bescheid bestandskräftig geworden ist, kann dem Antragsteller nachträglich Kindergeld bewilligt werden, wenn ihm durch Zusendung eines sachlich falschen Formulars seitens der Familienkasse suggeriert worden war, dass er keinen Kindergeldanspruch habe, und er nur deswegen von der rechtzeitigen Einlegung eines Einspruchs und der geforderten Beibringung weiterer Unterlagen abgesehen hatte.

Normenkette:

BGB § 242 ; EStG § 70 ; AO § 172 ff. ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob dem Kläger für seine am 06. April 2000 geborenen Kinder G. und R. Kindergeld auch für die Monate von Oktober 2003 bis März 2004 zu gewähren ist.