OLG Saarbrücken - Beschluss vom 12.11.2012
6 UF 71/12
Normen:
Vorinstanzen:
AG Merzig, vom 24.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 27 F 247/11

Durchführung des internen Versorgungsausgleich; Maßgeblichkeit der Versicherungsbedingen des Versorgungsträgers

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.11.2012 - Aktenzeichen 6 UF 71/12

DRsp Nr. 2012/22717

Durchführung des internen Versorgungsausgleich; Maßgeblichkeit der Versicherungsbedingen des Versorgungsträgers

Bestehen bei einem Versorgungsträger für den internen Versorgungsausgleich besondere Versicherungsbedingungen, so hat der Ausgleich auch grundsätzlich nach diesen zu erfolgen. Dies ist in den Tenor der Entscheidung aufzunehmen.

1. Auf die Beschwerde des B. Versicherungsverein. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Merzig vom 24. Mai 2012 - 27 F 247/11 VA - in Ziffern V und VI des Beschlusstenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

"V. Im Wege der internen Teilung wird, bezogen auf den 31. Dezember 2008, zulasten des Anrechts der Antragsgegnerin nach den Versicherungsbedingungen Tarif B, § 35 bei dem B. Versicherungsverein., Versichertennummer zu Gunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 13.859,20 EUR nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen Tarif ARLEP/oG-V (Ausgleichstarif) übertragen.

VI. Im Wege der internen Teilung wird, bezogen auf den 31. Dezember 2008, zulasten des Anrechts der Antragsgegnerin nach den Versicherungsbedingungen Tarif B, § 35 bei dem B. Versicherungsverein., Versichertennummer zu Gunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 5.605 EUR nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen Tarif ARLEP/oG-V (Ausgleichstarif) übertragen."