Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 20.12.2021 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an die Antragstellerin als Hinterbliebenenversorgung monatlich 229,88 € von Oktober 2020 bis Dezember 2020 und monatlich 237,21 € ab Januar 2021 zu zahlen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000 € festgesetzt.
I.
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