Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Mainz vom 08.06.2011 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des früheren Ehemannes bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Versicherungsnummer 12 ..., zu Gunsten der früheren Ehefrau ein Anrecht in Höhe von 8,6347 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto 5... bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 28.02.2007, übertragen.
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