1. Die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rastatt vom 13.03.2024, Az.
2. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.200 € festgesetzt.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs bezüglich der von der Antragstellerin bei der DRV B.-W. erworbenen Anwartschaften.
Die Beteiligten haben am 18.10.2008 geheiratet. Der Scheidungsantrag wurde am 10.08.2023 zugestellt.
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