Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - L. vom 13.12.2013 (13 F 799/11) in Ziff. 2 des Tenors abgeändert in der Weise, dass die Absätze 3 und 4 ersatzlos entfallen.
2.Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - L. vom 13.12.2013 (13 F 799/11) in Ziff. 3 des Tenors abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller 19.878,77 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtskraft der Scheidung zu bezahlen. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
3.Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen.
4.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
I.
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