1. Auf die Beschwerde der Versorgungsausgleichskasse, Pensionskasse
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland - Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung -, Versicherungsnummer ...1, auf ein bei dieser zu Gunsten der Antragsgegnerin einzurichtendes Versicherungskonto ein Anrecht in Höhe von 6,1464 Entgeltpunkten, bezogen auf den 30. September 2009, übertragen.
2. Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei der Kostenentscheidung der ersten Instanz.
3. Der Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 1.000 EUR festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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