Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 22.07.2014 wird zurückgewiesen.
2.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der weiteren Beteiligten, welche diese selbst tragen.
3.Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.550 € festgesetzt.
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