Auf die Beschwerde der X. GmbH wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bamberg vom 21.12.2017 (
Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der X. GmbH BVP Firmenbeiträge (Vers.Nr.: ...) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 23.904,57 Euro bei der Versorgungsausgleichskasse begründet. Die X. GmbH wird verpflichtet, diesen Betrag nebst 3% Zinsen aus 10.788,90 Euro seit dem 01.07.2017 bis zur Rechtskraft dieser Entscheidung an die Versorgungsausgleichskasse zu zahlen.
Die Entscheidung ist bezogen auf das Ehezeitende am 30.06.2017.
2. 3. 4.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|