Auf die Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung Bund wird der am 06.11.2013 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwerte zu Ziff. 2., 2. Absatz wie folgt abgeändert.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der V AG (Vers. Nr. #####/####) zugunsten eines auf den Namen des Antragsgegners lautenden neu zu errichtenden UniProfiRente-Depots ein Ausgleichswert i.H. von 3.324,65 € bezogen auf den 31.03.2013 übertragen.
Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. Die Kosten des Verfahrens im Übrigen werden gegeneinander aufgehoben.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festgesetzt.
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