I. Auf die Beschwerde der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 14.01.2014 zu Ziffer 1 bis 5 unter Aufrechterhaltung im Übrigen geändert:
Das Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 05.10.1995 - 142 F 17333/94 - wird im Ausspruch zum Versorgungsausgleich mit Wirkung ab dem 01.03.2013 geändert:
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