Die Beschwerde der Antragstellerin vom 04.07.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 25.06.2014 (31 F 8/14) wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
4.Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.005,00 EUR festgesetzt.
I.
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