1. Die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 23.5.2016 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die weitere Beteiligte zu 2.
3. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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