Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Göppingen vom 20. August 2010 wird auf Kosten der S. Pensionskasse AG
zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 1.000,00 €
1. Der Antragsgegner hat während der vom 1.6.2002 bis 30.11.2009 dauernden Ehezeit (Eheschließung: 29.6.2002; Zustellung des Scheidungsantrags: 16.12.2009) Versorgungsanrechte bei der S. Pensionskasse AG mit einem Kapitalwert von 6.579,24 € erworben.
Entsprechend der Auskunft der S. Pensionskasse AG vom 1.4.2010 hat das Familiengericht nach Abzug von 2% Teilungskosten zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von
(6.579,24 € - 131,58 €) : 2 = 3.223,83 €
begründet und damit dem Vorschlag der S. Pensionskasse AG, das Anrecht in Höhe von 49% zu Lasten der Anrechte des Antragsgegners zu begründen, nicht entsprochen.
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