Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 2. April 2008 unter Zurückweisung des weiter gehenden Rechtsmittels geändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antrag des Antragstellers, der Antragsgegnerin die Zahlung einer Abfindung aufzugeben, wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller ab Juli 2008 eine schuldrechtliche Ausgleichsrente von monatlich 1.724,10 EUR zu zahlen, rückständige Beträge sofort nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und künftig fällig werdende Beträge monatlich im Voraus.
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