1. Auf die Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern wird das Endurteil des Amtsgerichts Hersbruck vom 23.10.2008, Az. 4 F 90/08, in Ziffer 2. (Versorgungsausgleich) wie folgt geändert:
Vom Versicherungskonto Nr. ... des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern werden auf das Versicherungskonto Nr. ... der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Rentenanwartschaften von monatlich 33,70 EUR, bezogen auf den 29. 02. 2008, übertragen.
Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
Zusätzlich werden vom Versicherungskonto Nr. ... des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern auf das Versicherungskonto Nr. ... der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung und Rentenanwartschaften von monatlich 8,22 EUR, bezogen auf den 29. 02. 2008, übertragen.
Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|