I. Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 28. Februar 2018 - Az.
Zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Generalzolldirektion ... wird im Wege der internen Teilung zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von monatlich 211,85 EUR, bezogen auf den 31. Mai 2017, übertragen.
Im Übrigen bleibt es bei den getroffenen Regelungen zum Versorgungsausgleich (Ziffer 2. Absatz 2).
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