Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Euskirchen vom 16. Januar 2017 im zweiten Absatz des Tenors abgeändert, im ersten und dritten Absatz berichtigt und insgesamt wie folgt neu gefasst:
"Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung I (Versicherungsnummer 5x 24xxx1 X 0xx) zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 16,7404 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto 5x 05xxx2 X 5xx bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31. Juli 2012, übertragen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|