Auf die Beschwerde der B. R. AG vom 16.10.2017 wird der Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - München vom 04.10.2017 in Ziffer 2. 4. Absatz wie folgt abgeändert:
Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der B. R. AG BVP Firmenbeiträge-VV Nr. 1 (... 701) in Höhe von 504,1029 Anteilen des Sicherungsvermögens A zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht bei der Versorgungsausgleichkasse Pensionskasse
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