Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 7. September 2011 -
Hinsichtlich des Anrechts des Ehemannes bei der E## Lebensversicherung AG, H###, Versicherungsnummer LV 422452362.4 mit einem Wert von 24.329,65 € - garantiertes Deckungskapital zuzüglich zugeteilter Überschüsse - bleibt der Anspruch der Ehefrau auf Ausgleichsansprüche nach der Scheidung gemäß den §§ 20 bis 26 VersAusglG vorbehalten.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Die den Beteiligten entstandenen außergerichtlichen Kosten tragen diese jeweils selbst.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.000 €.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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