Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 3.5.2012 teilweise abgeändert.
Die Verpflichtung des Antragsgegners zur Zahlung von 60.489,51 € nebst Zinsen (erster Absatz der Beschlussformel) wird aufgehoben. Der Antrag der Antragstellerin auf Auszahlung des hälftigen des auf die Ehezeit entfallenden Kapitalbetrages der Lebensversicherung des Antragsgegners Nr. ########## bei der Fa. M AG nebst Zinsen wird zurückgewiesen.
Im übrigen verbleibt es bei dem angefochtenen Beschluss.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Die zulässige Beschwerde hat in der Sache teilweise Erfolg.
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