Auf die Beschwerde der ... Versicherung AG wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Marburg vom 30.1.2012 teilweise (in 4. der Entscheidungsformel) abgeändert.
Der Ausgleich des Anrechts der Antragsgegnerin bei der ...versicherung (VSNR ...) in Höhe eines Ausgleichswerts von 1.838,59 € unterbleibt.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 1.560 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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