Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Eschwege vom 11. Juni 2012 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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