I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird das Urteil des Amtsgerichts Cottbus vom 3. November 2008 - Az.
Vom Versicherungskonto des Antragstellers bei der Beteiligten, Vers-Nr. ..., werden auf das Versicherungskonto der Antragsgegnerin bei der Beteiligten, Versicherungsnummer ..., Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von monatlich 45,00 EUR, bezogen auf das Ende der Ehezeit am 30. November 2007, übertragen.
Der Monatsbetrag der zu übertragenden Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
Es bleibt bei der Kostenentscheidung des ersten Rechtszuges.
Die Beschwerdeführerin hat den übrigen Beteiligten die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
Der Beschwerdewert wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
II. Der Antragsgegnerin wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin ... in H... bewilligt.
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