Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 3. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Oranienburg vom 20. März 2013 in der Fassung des Beschlusses vom 29. November 2013 teilweise abgeändert und um Ziffer 2.a) und Ziffer 2.b) ergänzt:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten der Versorgungsanwartschaften des Antragsgegners bei der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das ..., zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von monatlich 31,65 € (Entgeltpunkte Ost) bei der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das ..., bezogen auf den 31.10.1994, übertragen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|