1. Die Beschwerde der DB gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - St. Wendel vom 26. September 2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor Ziffer II. 3. des Beschlusses wie folgt neu gefasst wird:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei DB, Versicherungs-Nr., zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 4.503,52 EUR nach Maßgabe der Teilungsordnung der DB in der Fassung vom 22. März 2010, bezogen auf den 30. April 2011, übertragen.
2. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Im Übrigen werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens gegeneinander aufgehoben.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 EUR festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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