I. Auf die Beschwerden der weiteren Beteiligten gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich im Scheidungsverbundbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Weilburg vom 16.09.2021 wird der Beschluss in seinem Tenor zu Ziffer 2., 3. Absatz und 5. Absatz abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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