Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 4) wird der Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kelheim vom 04.10.2012 in Ziffer 1. aufgehoben.
2.Es wird festgestellt, dass das Verfahren über den mit Endurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Kelheim vom 13.05.2009, AZ:
Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
4.Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.420,-- € festgesetzt.
I.
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