I.
Durch Beschluss vom 9. Februar 2004 (Bl. 25a/26a UA-VA) hat das Amtsgericht Wittenberg den zuvor im Scheidungsverbundurteil vom 26. August 2003 (Bl. 29/30 UA-VA) abgetrennten Versorgungsausgleich zugunsten der Ehefrau (Antragstellerin) dergestalt geregelt, dass, bezogen auf den 30. Juni 2002 als Ende der Ehezeit, mittels Splittings gemäß §
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