Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 30.07.2014 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahren wird auf 500,00 € festgesetzt.
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