OLG Koblenz - Beschluss vom 14.07.2017
13 UF 326/17
Normen:
FamFG §§ 58 ff.;
Vorinstanzen:
AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, vom 24.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 61 F 337/16

Durchführung eines schuldrechtlichen VersorgungsausgleichsEheliche Lebensverhältnisse einer zweiten EheUnterhaltsanspruch des ersten Ehegatten

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.07.2017 - Aktenzeichen 13 UF 326/17

DRsp Nr. 2020/14756

Durchführung eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs Eheliche Lebensverhältnisse einer zweiten Ehe Unterhaltsanspruch des ersten Ehegatten

Die ehelichen Lebensverhältnisse einer zweiten Ehe und damit der sich aus diesen ergebende Unterhaltsbedarf hängt wegen des zu beachtenden Prioritätsgrundsatzes vom Unterhaltsanspruch des ersten Ehegatten ab; die zweite Ehe ist mit der Unterhaltspflicht aus der ersten Ehe vorbebelastet.

Tenor

1.

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 24.05.2017 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis 1.500 € festgesetzt.

3.

Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... aus ... gewährt.

Normenkette:

FamFG §§ 58 ff.;

Gründe

I.