I. Auf die Beschwerde der ... wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Günzburg vom 14.09.2011 im 4. Absatz der Nr. 2. des Tenors wie folgt abgeändert:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der ... Mitarbeiterbeiträge (brutto), zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht nach Maßgabe des Pensionsplans ... Stand 02.12.2005 in Höhe von 6.054,25 Euro, bezogen auf den 31.12.2010, übertragen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die außergerichtlichen Kosten der weiteren Beteiligten werden nicht erstattet.
III. Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000- Euro festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin haben am 20.02.1987 die Ehe geschlossen. Der Scheidungsantrag wurde der Antragsgegnerin am 20.01.2011 zugestellt.
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