Die sofortige Beschwerde des Kindesvaters gegen den am 06.07.2021 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Lüdenscheid vom 06.07.2021 (
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Kindesvater auferlegt.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.200,00 € ( 4 x 800,00 €) festgesetzt.
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