BGH - Urteil vom 07.12.1988
IVb ZR 49/88
Normen:
ZPO §§ 253, 794 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BGHR ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1 Bestimmtheit 1
BGHR ZPO vor § 1 Vollstreckungstitel 1
FamRZ 1989, 267
JuS 1989, 842
MDR 1989, 339
NJW-RR 1989, 318

Durchsetzung einer durch Prozeßvergleich titulierten Forderung im Wege der Leistungsklage

BGH, Urteil vom 07.12.1988 - Aktenzeichen IVb ZR 49/88

DRsp Nr. 1995/2461

Durchsetzung einer durch Prozeßvergleich titulierten Forderung im Wege der Leistungsklage

»Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage zur Durchsetzung einer durch Prozeßvergleich verabredeten wertgesicherten Unterhaltsforderung.«

Normenkette:

ZPO §§ 253, 794 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Im Zuge des Rechtsstreits, der zur Scheidung ihrer Ehe aus dem Verschulden des Beklagten führte, schlossen die Parteien am 3. Mai 1973 zu gerichtlichem Protokoll eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. In Ziffer II dieser Vereinbarung verpflichtete sich der Beklagte, an die Klägerin ab 1. März 1973 bis an ihr Lebensende eine monatliche Rente von 1.800 DM zu entrichten. Zugleich vereinbarten die Parteien: