OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2003 - Aktenzeichen 20 WF 14/03
DRsp Nr. 2006/10418
Durchsetzung einer Umgangsregelung
Unterläuft ein Elternteil eine gerichtliche Umgangsregelung, indem es das Kind nicht zur Einhaltung der festgelegten Termine anhält, so kann auch gegen ihn die Umgangsregelung durch Festsetzung eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden.