Auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter wird der Ordnungsgeldbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - S. vom 25. Juni 2018 (Az.) abgeändert:
Gegenüber der Kindesmutter wird wegen der Zuwiderhandlung gegen die vor dem Amtsgericht - Familiengericht - S. am 28. November 2017 geschlossene gerichtlich gebilligte Vereinbarung ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise für je 50 € ein Tag Ordnungshaft angeordnet.
Die Kindesmutter hat die Kosten des Ordnungsgeldverfahrens nach einem Verfahrenswert in Höhe von 150 € zu tragen.
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