Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 27. Dezember 1996 gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Verden vom 10. Dezember 1996 wird zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die außergerichtlichen Kosten trägt der Antragsteller.
Beschwerdewert: 2.000 DM.
2.Die Beschwerde des Antragstellers vom 16. Januar 1997 gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Verden vom 10. Dezember 1996 wird ebenfalls zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die Kosten dieses Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Beschwerdewert: 2.000 DM.
I.
Die sofortige Beschwerde ist zulässig; sachlich führt sie jedoch nicht zum Erfolg. Sie ist vielmehr aus formellen und auch aus materiell-rechtlichen Gründen zurückzuweisen.
1.
Formelle Gründe:
a)
i) ii) iii
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