LG Stuttgart vom 28.04.1989
10 T 64/89
Normen:
EGBGB Art. 22 ;
Fundstellen:
DRsp I(180)151e
FamRZ 1989, 1339

LG Stuttgart - 28.04.1989 (10 T 64/89) - DRsp Nr. 1992/11450

LG Stuttgart, vom 28.04.1989 - Aktenzeichen 10 T 64/89

DRsp Nr. 1992/11450

e. Zulässige Wiederholung einer im Ausland (hier: in Peru) wirksam vorgenommenen Adoption im Inland nach deutschem Recht jedenfalls bei fehlender Identität der deutschen und ausländischen Adoptionswirkungen.

Normenkette:

EGBGB Art. 22 ;

»... Die Zulässigkeit einer »Zweit«-Adoption im Inland nach erfolgter Auslandsadoption ist streitig. Einerseits wird vertreten, daß allein schon wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit regelmäßig eine Wiederholung der im Ausland nach ausländischem Recht erfolgten Adoption in Deutschland folgen soll Ä jedenfalls, wenn dann deutsches Recht anwendbar ist Ä unabhängig davon, ob die ausländische Adoption in Deutschland anzuerkennen ist oder nicht, und ob sie bezüglich ihrer Wirkungen einer deutschen gleichzustellen ist oder nicht (Lüderitz, FS f. Beitzke, 1979 S. 604; Voss, StAZ 1984, 96; LG Ravensburg, StAZ 1984, 39). Andererseits wird vertreten, eine Wiederholung sei immer dann zulässig, wenn Zweifel an der Anerkennungsfähigkeit der Auslandsentscheidung bestehen (MünchKomm/Klinkhardt, Art. 22 EGBGB, Rz. 215; Palandt, 47. Aufl., Art. 22 Anm. 4 b cc).