»... Die Zulässigkeit einer »Zweit«-Adoption im Inland nach erfolgter Auslandsadoption ist streitig. Einerseits wird vertreten, daß allein schon wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit regelmäßig eine Wiederholung der im Ausland nach ausländischem Recht erfolgten Adoption in Deutschland folgen soll Ä jedenfalls, wenn dann deutsches Recht anwendbar ist Ä unabhängig davon, ob die ausländische Adoption in Deutschland anzuerkennen ist oder nicht, und ob sie bezüglich ihrer Wirkungen einer deutschen gleichzustellen ist oder nicht (Lüderitz, FS f. Beitzke, 1979 S. 604; Voss, StAZ 1984, 96; LG Ravensburg, StAZ 1984, 39). Andererseits wird vertreten, eine Wiederholung sei immer dann zulässig, wenn Zweifel an der Anerkennungsfähigkeit der Auslandsentscheidung bestehen (MünchKomm/Klinkhardt, Art. 22 EGBGB, Rz. 215; Palandt, 47. Aufl., Art. 22 Anm. 4 b cc).
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|