Die Verfassungsbeschwerde betrifft im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangene verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu einer Wohnungsverweisung und einem Rückkehrverbot. Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot sind durch die Kreispolizeibehörde zum Schutz einer Frau vor häuslicher Gewalt durch den mit ihr in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebenden Beschwerdeführer verfügt worden.
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