OLG Celle - Beschluss vom 10.05.2021
6 U 9/21
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 313 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 10.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 82/20

Ehe nach yezidischem RitusÜbergabe von Schmuck als SchenkungGrundsätze des Wegfalls der GeschäftsgrundlageScheitern einer Ehe nach nicht nur kurzer Dauer

OLG Celle, Beschluss vom 10.05.2021 - Aktenzeichen 6 U 9/21

DRsp Nr. 2022/6392

Ehe nach yezidischem Ritus Übergabe von Schmuck als Schenkung Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage Scheitern einer Ehe nach nicht nur kurzer Dauer

Zu den - zurückhaltend anzuwendenden - Grundsätzen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage, wenn der Schwiegervater der Ehefrau dieser anlässlich der Ehe nach yezidischem Brauch Schmuck geschenkt hat und die Ehe nach nicht nur kurzer Dauer (§ 1579 Abs. 1 Nr. 1 BGB) endgültig scheitert.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 10. Februar 2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hannover ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Der Kläger erhält Gelegenheit, zu diesem Beschluss binnen 2 Wochen seit seiner Zustellung schriftsätzlich Stellung zu nehmen.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 13.232 €.

Normenkette:

ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 313 Abs. 1;

Gründe:

Der Senat hält die Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 ZPO für gegeben. Insbesondere hat die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.

I.

Der Sohn des Klägers und die Beklagte schlossen am 11. Juni 2016 die Ehe nach yezidischem Ritus. Die Beziehung ist mit Auszug der Beklagten aus der gemeinsamen Wohnung am 31. Januar 2019 endgültig gescheitert.