BFH - Beschluss vom 09.09.2003
VI B 71/03
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 43

Ehegatten; doppelte Haushaltsführung; Zwei-Jahres-Frist

BFH, Beschluss vom 09.09.2003 - Aktenzeichen VI B 71/03

DRsp Nr. 2003/14373

Ehegatten; doppelte Haushaltsführung; Zwei-Jahres-Frist

Zum Beschluss des BVerfG vom 4.12.2002 (BStBl II 2003, 534) zur doppelten Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Ehegatten, von denen einer am Ort des Familienwohnsitzes und der andere an einem auswärtigen Arbeitsort beschäftigt ist.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist jedenfalls unbegründet.