FG Niedersachsen - Urteil vom 20.07.2000
14 K 280/97
Normen:
AO § 180 Abs. 1 Nr. 2, § 180 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 336

Ehegatten-GbR, einheitliche und gesonderte Feststellung von VuV-Einkünften

FG Niedersachsen, Urteil vom 20.07.2000 - Aktenzeichen 14 K 280/97

DRsp Nr. 2000/7767

Ehegatten-GbR, einheitliche und gesonderte Feststellung von VuV-Einkünften

1. Vermietet eine aus Ehegatten bestehende GbR zur Nutzung für betriebliche Zwecke einen Gebäudeteil an einen der Ehegatten, so kommt eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus VuV nicht in Betracht, sofern der Gebäudeteil entsprechend dem wirtschaftlichen Miteigentum des Ehegatten anteilig als notwendiges Betriebsvermögen zu erfassen ist. 2. Die Vermietung eines Grundstücksteils durch eine Miteigentümergemeinschaft in der Rechtsform einer GbR an einen der Miteigentümer ist im Rahmen der Einkommensteuer in Höhe des Miteigentumanteils "Eigennutzung".

Normenkette:

AO § 180 Abs. 1 Nr. 2, § 180 Abs. 2 ;

Tatbestand

Streitig ist die Durchführung einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Gesellschafter sind die Eheleute X. Der Gesellschafter MX erwarb im Jahre 1989 ein unbebautes Grundstück in Y.