Die Parteien streiten um Trennungsunterhalt für die Zeit ab Mai 2005.
Sie heirateten im Jahr 1982. Aus der Ehe sind die Kinder Niels (geb. 27. September 1988) und Linda (geb. 21. August 1990) hervorgegangen, deren Unterhalt durch Jugendamtsurkunden tituliert ist.
Die Parteien trennten sich im April 2005. Sie leben auch nach der Trennung in dem ihnen als Miteigentümern (dem Beklagten zu 2/3 und der Klägerin zu 1/3) gehörenden Einfamilienhaus. Der Beklagte ist von Beruf Elektroingenieur. Er erzielt neben seinem Erwerbseinkommen Einnahmen aus Verpachtung. Die Klägerin ist Ingenieurin für Elektroenergieanlagen. Sie ließ sich aber während des Zusammenlebens der Parteien (unter anderem) zur Reiseverkehrskauffrau umschulen und war als solche nur zeitweilig tätig; zuletzt arbeitete sie bis Ende 2005 im Rahmen einer Geringverdienertätigkeit. Seit Anfang 2006 ist sie arbeitslos. Aufgrund einer Rheumaerkrankung ist sie mit einem Grad der Behinderung von 40 % schwerbehindert.
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