BGH - Urteil vom 17.12.2008
XII ZR 63/07
Normen:
BGB § 1361; BGB § 1581; ZPO § 287;
Vorinstanzen:
OLG Naumburg, vom 29.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 UF 210/06
AG Schönebeck, vom 01.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 305/05 UE

Ehegattenselbstbehalt im Rahmen des Trennungsunterhalts bei Betreuung eines minderjährigen Kindes; Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast bei berufsbedingten Fahrten zur Arbeitsstätte

BGH, Urteil vom 17.12.2008 - Aktenzeichen XII ZR 63/07

DRsp Nr. 2009/14005

Ehegattenselbstbehalt im Rahmen des Trennungsunterhalts bei Betreuung eines minderjährigen Kindes; Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast bei berufsbedingten Fahrten zur Arbeitsstätte

a) Zum Ehegattenselbstbehalt im Rahmen des Trennungsunterhalts bei Betreuung eines minderjährigen Kindes. b) Zu den Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast bei berufsbedingten Fahrten zur Arbeitsstätte.

Tenor:

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 8. Zivilsenats - 2. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Naumburg vom 29. März 2007 aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

BGB § 1361; BGB § 1581; ZPO § 287;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Trennungsunterhalt für die Zeit ab Mai 2005.

Sie heirateten im Jahr 1982. Aus der Ehe sind die Kinder Niels (geb. 27. September 1988) und Linda (geb. 21. August 1990) hervorgegangen, deren Unterhalt durch Jugendamtsurkunden tituliert ist.