Ehegattenunterhalt und Unterhalt an volljährige Kinder
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.08.1992 - Aktenzeichen 3 UF 51/92
DRsp Nr. 1995/1547
Ehegattenunterhalt und Unterhalt an volljährige Kinder
1. Der an einen Elternteil gezahlte Ehegattenunterhalt steht grundsätzlich nicht für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder zur Verfügung. Die Berechnung des Ehegattenunterhalts hat nämlich derart zu erfolgen, daß der gesamte Barbedarf des Kindes vorweg abgezogen wird.2. Einem volljährigen Kind ist eine Klage gegen den anderen, nicht am Prozeß beteiligten Elternteil zur Klärung von dessen Einkommen nicht zuzumuten.