I. Die 1967 geborene Beteiligte zu 1 und der 1966 geborene Beteiligte zu 2 haben beim Standesamt das Aufgebot zur Eheschließung beantragt. Sie sind zairische Staatsangehörige, die 1992 (Beteiligter zu 2) bzw. 1994 (Beteiligte zu 1) in die Bundesrepublik eingereist und Asylantrag wegen politischer Verfolgung gestellt haben. Der Asylantrag der Beteiligten zu 1, den sie damit begründet hatte, daß sie wegen der Mitgliedschaft ihres Ehemanns in einer damals in Zaire verfolgten politischen Gruppierung ebenfalls politischer Verfolgung ausgesetzt worden sei, wurde abgelehnt; sie erhielt jedoch eine Aufenthaltsbefugnis nach §
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